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Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft
Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
Es ändert sich einiges. Zum Beispiel bekommen Betreiber neu gekaufter Photovoltaik-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative sinkt.
Das hört sich nach einem Nachteil an.
Finanziell gesehen gleicht es sich aus: Wer eine Anlage besitzt, wird normalerweise 20 Jahre lang über die Einspeisevergütung gefördert. Die Negativ-Strompreis-Zeiten, in denen Sie aufgrund der neuen Regelung keine Einspeisevergütung erhalten, werden auf die 20 Jahre aufaddiert.
Was ändert sich noch?
Neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt Peak müssen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden. Damit kann der Netzbetreiber die Anlage im Notfall drosseln. Wenn zu viel Strom ins Netz kommt, gefährdet das dessen Stabilität. Zudem wird die Einspeiseleistung neuer kleinerer Photovoltaik-Anlagen auf maximal 60 Prozent reduziert, solange diese nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Die meisten Hausbesitzer kaufen zu ihrer neuen Photovoltaik-Anlage einen Stromspeicher, deshalb entsteht für sie kein nennenswerter Nachteil. In den seltenen fällen, in denen die Anlage über 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen würde, fließt der Überschuss in den Stromspeicher. Der Staat schafft zudem die gesetzlichen Voraussetzungen, um den eigenen Stromspeicher besser in den Energiemarkt zu integrieren, etwa über dynamische Stromtarife. Die Änderungen durch das neue Gesetz gleichen sich aus, sodass nur in sehr wenigen Einzelfällen finanzielle Nachteile für Sie als Anlagenkäufer entstehen.
Lohnt sich Photovoltaik, auch wenn ich keine Wärmepumpe, kein E-Auto und keinen Speicher habe?
In der Regel dürfte das zutreffen, kommt aber immer auf den Einzelfall an und lässt sich in einem Beratungstermin mit einem auf Solartechnik spezialisierten Elektriker leicht klären. Generell gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher die Solaranlage.